Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat nach Ortsbesichtigung und Vorberatung durch den zuständigen Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2012 beschlossen für das Gebiet „Urberlweg - Süd“, Gemarkung Weilheim i.OB, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Die betroffenen Grundstücke sind teilweise bebaut oder als Gartenflächen genutzt und werden durch die umgebende Baustruktur geprägt. Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Der Geltungsbereich erfasst die am südlichen Ortsrand des Urberlweges im Gemeindeteil Tankenrain gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 4799/3-Teilfläche, 4778/2-Teilfläche, 4778/3-Teilfläche, 4805-Teilfläche und 4805/1-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB und ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 07.08.2012.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 01.10.2012 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Satzung erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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