Mit Amtsblatt vom 20.08.2012 wurde bekannt gegeben, dass für ein künftiges Sondergebiet „Gut Dietlhofen“ ein Bebauungsplan erlassen werden soll. Vom Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gut Dietlhofen“ sind die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 736, 737, 738, 739/TF, 740/TF, 741, 742, 743, 743/2, 744/TF, 752/TF, 756/1/TF (Wegefläche), 760/TF, 761/TF und 762/TF (Wegefläche), Gemarkung Unterhausen, erfasst.

Die Nutzung erfolgt als „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung landwirtschaftliche Nutzung, Hofladen mit angegliedertem Tagescafè und Backstube, Wohnnutzung, kirchliche Nutzung, Gästezimmer mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen, Räumen für Bildung und geistliche Arbeit, Räumen für die Verwaltung des Gutes, eine Aqua-Physio-Praxis, Abstell- und Lagerräume, sowie Tiefgarage und Parkplätze.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wurde bereits über das o. g. Amtsblatt Gelegenheit zur Stellungnahme bis 05.10.2012 gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 27.09.2012, um 17.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, II. Stock eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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