Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.04.2010 die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Branca-Grundstück und Toteismulden“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Diese Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 10 am 03.05.2010 bekannt gegeben. Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde eine Veränderungssperre erlassen, die zwischenzeitlich bis 19.04.2013 verlängert wurde. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 ist nun verbindlich, so dass das vorliegende, laufende Verfahren in die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 übergeleitet wurde. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Auszug aus dem Bebauungsplan-Entwurf für folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen:

Gewerbliche Bauflächen - Nördliche Teilfläche der Fl.Nrn. 2774 und Fl. Nr. 2753/2 ( beide Bestand)

Gemeindbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“ - Teilfläche Fl.Nr. 2772 (östlicher Teil) sowie Fl.Nr. 2771

Gemischt genutzte Baufläche - Fl.Nr. 2777/3, westliche Teilfläche der Fl.Nr. 2772 sowie südliche Teilfläche der Fl.Nr. 2774 im Anschluss an Fl.Nr. 2772 (Bestand)

Straßenbegleitgrün - Fl.Nr. 2828/2

Straßenverkehrsfläche - Fl.Nrn. 2828/7 (Teilfläche) sowie 2828/1 (Teilfläche)

Sondergebiet Einzelhandel - Fl.Nrn. 2751, 2737/23, 2828/8 sowie nördliche Teilfläche der Fl.Nr. 2735

„Sonstiges Sondergebiet“ zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB - Südliche Teilfläche von Fl.Nrn. 2735, 2737 (TF), 2727/1, 2733/4 sowie der südliche Bereich der Fl.Nr. 2774 zwischen der gewerblichen Baufläche im Norden und der ausgewiesenen Mischgebiets- / Gemeinbedarfsfläche im Süden.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt hiermit die erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Ein „Scoping-Termin“ mit Vertretern der Kreisfachbehörden, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Agenda 21 wurde bereits durchgeführt. Der darauf resultierende Planungsentwurf wird nun im weiteren Verfahrensschritt den Fachbehörden zugeleitet. Gleichzeitig wird die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt. Hierzu kann die Planung in der Zeit vom 08.10.2012 bis 05.11.2012 im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen sind bis 06.11.2012 einzureichen. Außerdem findet am Donnerstag, 11.10.2012, um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, II. Stock eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bauleitplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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