BEKANNTMACHUNG

Stadtwerke Weilheim i.OB
Anstalt des öffentlichen Rechts

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) sind die Verbraucher eines Versorgungs-unternehmens mindestens einmal jährlich über den Härtebereich des Trinkwassers zu informieren. Die im Gesetz definierten Härtebereiche lauten „weich“, „mittel“ und „hart“. Das von den Stadtwerken abgegebene Trinkwasser entspricht hiernach dem Härtebereich „hart“. Bitte beachten Sie bei der Zugabe von Wasch- und Reinigungsmitteln die Dosierungs-angaben des Herstellers.

Die Stadtwerke lassen regelmäßig das Trinkwasser gemäß den gesetzlichen Vorgaben untersuchen. Interessierte Verbraucher können diese Daten auf unserer Internetseite unter www.stawm.de einsehen und herunterladen. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne auch unsere Fachabteilung Wasser / Abwasser.

Weilheim i.OB, den 01.12.2012

Stadtwerke Weilheim i.OB

Magnus Nigg
Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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