In seinen Sitzungen am 13.11.2012 und 04.12.2012 hat sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB intensiv mit einem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Parchetwiesen Süd“ am Grundstück Fl.Nr. 3260/17 bezüglich der Vergrößerung der Garage in eine Doppelgarage mit 6,99 x 6,74 m und Errichtung an der östlichen Grundstücksgrenze sowie einer Teilunterkellerung der Garage und Verbindung mit dem Keller des Hauptgebäudes befasst.

Diesen Änderungsanträgen wurde nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zugestimmt. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan dementsprechend im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht sowie Angaben über umweltbezogener Informationen und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 28.02.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Stadt Weilheim i.OB abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan und die Begründung können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an