Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.07.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gut Dietlhofen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt Nr. 17 am 20.08.2012 bekannt gegeben.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 25.10.2012 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Auf Anregung des Staatlichen Bauamtes wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für die Erschließungsstraße von Norden her bis zum Anschluss an die B 2 erweitert. In den Geltungsbereich werden demgemäß Teilflächen der Flurstücke Nr. 139, 139/8, 147, 148, 149, 150, 151, 649, 654, 655, 656, 657, 658, 659, 664, 666, 667, 670, 670/1, 671, 671/2, 674, 744, 755 und 756, Gemarkung Unterhausen, neu aufgenommen. Siehe hierzu auch den beiliegend abgedruckten Lageplan, Teil Nord.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde angeregt, die bestehende Bohrfläche zu renaturieren und darauf zu achten, dass die Zu- und Abfahrt zum Plangelände tatsächlich nur über die Nordseite und die B 2 erfolgt, um den von Fußgängern und Radfahrern stark frequentierten südlichen Feldweg nicht zu belasten. Hierzu führte der Stadtrat aus, dass die ehemalige Bohrfläche laut Planung im nördlichen Teilreich als Parkplatzfläche genutzt werden soll. Der südliche Teilbereich liegt außerhalb des Bebauungsplanes, so dass darüber derzeit keine Aussage getroffen werden kann. Die Erschließungssituation soll – wie im Plan ausgesagt – von Norden her erfolgen.

Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 13.03.2013 mit 15.04.2013 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima und das Landschaftsschutzgebiet vor. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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