Mit der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes “Westlich der Paradeisstraße / nördlich der Merckstraße“ vom 13.07.2012 wurden am Grundstück Fl.Nr. 2903, Hans-Guggemoos-Straße 9 und 11 die Baugrenzen neu festgelegt.

Bislang sah der Bebauungsplan auf diesem Grundstück drei Baukörper mit ca. 1400 m² Grundflächen mit drei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss vor. Auf Antrag des Grundeigentümers wurde die Baumasse in zwei Baukörper mit Grundflächen von ca. 1370 m² und fünf Vollgeschossen (4 Normalgeschosse + Penthouse) zusammengefasst. Die Lage der Baukörper wurde so verschoben, dass der durch das Grundstück verlaufende Kanal nicht tangiert wird. Zwischen den Gebäuden ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Bedingt durch diesen Kanal und aus Gründen des Hochwasserschutzes wurde der Erdgeschossfußboden der Gebäude auf zwingend 554,25 m üNN festgelegt. Im Rahmen der Überprüfung durch die Baugenehmigungsbehörde wurde eine Diskrepanz zwischen dieser festgelegten Erdgeschosshöhe und der Berechnung der Abstandsfläche festgestellt. Nachdem die Erdgeschossfußbodenhöhe grund- und hochwasserbedingt auf 554,25 m üNN festgelegt wurde und Gebäude heutzutage barrierefrei errichtet werden sollten, ist in der richtigen Konsequenz diese Höhe als Bezugspunkt für die Berechnung der Abstandsfläche festzulegen. Die sich dabei errechneten Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Weiter ist in dieser Änderung anzupassen, dass dementsprechend Auffüllungen zum Gebäude hin zugelassen werden.

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2013 dieser notwendigen Ergänzung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohn- und Gewerbegrundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.04.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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