Der Bebauungsplan für das Gebiet „Weinhartstraße/ Krottenkopfstraße/ Hechenbergstraße/ Kreuzeckstraße“ weist – großteils bezogen auf den baulichen Bestand – Satteldächer oder Walmdächer auf den unterschiedlichen Grundstücken aus.

In seiner Sitzung am 12.03.2013 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für die Grundstücke Fl.Nr. 1565/2, 1565/3 und 1560/17, entlang der Kreuzeckstraße, dahingehend zu ändern, dass hier sowohl Satteldächer als auch Walmdächer möglich sind. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.05.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen für die Öffentlichkeit wurde bedingt durch die Veröffentlichungstermine des Amtsblattes auf 2 Wochen verkürzt, da das Änderungsvorhaben für den Bebauungsplan unbedeutend ist. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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