In seiner Sitzung am 21.03.2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Einkaufszentrum östlich der Kanalstraße“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Nachverdichtung und Maßnahmen der Innenentwicklung nach §§ 2 Abs. 1, 12 und 13a BauGB aufzustellen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren erfolgte bereits im Amtsblatt Nr. 07 vom 05.04.2013. Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes neben den in obigem Amtsblatt genannten Baugrundstücken, Fl.Nr. 3187/1 und 3206, Gemarkung Weilheim i.OB auch eine Teilfläche der öffentlichen Gemeindestraße „Kanalstraße“ mit der Fl.Nr. 3210/51-Teilfläche erfasst. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan.

Das Gebiet wird entsprechend einer im Februar 2013 eingeleiteten 9. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sonderbaufläche für „großflächiger Einzelhandel“ festgesetzt. Wie bereits bekannt gegeben, wird das Verfahren nach den Vorschriften des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de noch bis 12.07.2013 eingesehen werden. Die Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung werden von den Mitarbeitern des Stadtbauamtes erläutert. Anregungen oder Stellungnahmen sind bis spätestens 12.07.2013 gegenüber der Stadt Weilheim i.OB abzugeben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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