Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2013 im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Mehrzweckhalle eine 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Dorfgebiet Unterhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet.

Der Geltungsbereich der Änderung bezieht sich auf Teilflächen der Fl.Nrn. 94, 142 und 158 Gemarkung Unterhausen, Dorfstraße 4 und wurde bereits im Amtsblatt Nr. 03 am 05.02.2013 bekannt gegeben. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 16.05.2013 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden geringfügigen Ergänzungen.

Der geänderte Bauleitplan, die Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 01.07.2013 mit 14.08.2013 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden und stehen unter www.weilheim.de zur Ansicht bereit. Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen (z. B. Lärmbeeinträchtigung) sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Ortsrandeingrünung) vor. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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