BEKANNTMACHUNG

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsmi-nisteriums für Umwelt und Gesundheit mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union im Zeitraum vom 01.02.2013 bis 31.12.2015 das Projekt „Informationsoffensive Oberflächennahe Geothermie 2012-2015“ durch. Ziel ist die Erstellung bodenkundlicher, geologischer und hydrogeologischer Fachdaten und Karten im Maßstab 1:25.000 bzw. 1:50.000 als Grundlage für Rahmenbedingungskarten zur oberflächennahen Geothermie und die Bereitstellung der Daten für Öffentlichkeit und Verwaltung in einem Internet-Informationssystem. Die Bearbeitung erfolgt für komplette Planungsregionen.

In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU im Rahmen der Hydrogeologischen Landesaufnahme von Bayern im Lauf des Jahres 2013 sowie 2014 in den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen hydrogeologische Kartierarbeiten durchführen. Hierbei werden insbesondere Brunnen, Grundwassermessstellen und Quellen aufgenommen, sowie Grundwasserstandsmessungen und Beprobungen durchgeführt. Bei bekannten Objekten werden sich die LfU-Mitarbeiter im Vorfeld bilateral mit den Eigen-tümern in Verbindung setzen. Bei Neukartierungen kann erforderlich sein, ausgewählte forst- und ackerbaulich genutzte Flurstücke sowie Privatgrundstücke kurzzeitig zu betreten. Das Betreten von umfriedeten Privatgrundstücken bzw. die dortige Durchführung von Messungen oder Probennahmen erfolgt selbstverständlich nur mit Zustimmung der Eigentümer. Es wird darauf geachtet, dass diese Tätigkeiten schadlos vonstatten gehen. Es kommen sowohl Dienstfahrzeuge als auch dienstlich genutzte Privatfahrzeuge zum Einsatz.

Für die Untersuchungen entstehen den Eigentümern keine Kosten. Die Ergebnisse werden am LfU unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte behandelt und dienen zur Erstellung der amtlichen Hydrogeologischen Karten von Bayern im Maßstab 1:50.000 bzw. 1:100.000 mit Erläuterung. Gesetzliche Grundlage eines Betretungsrechts für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU sind die §§ 2, 3 und 5 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Nov. 2001 (BGBI. I S. 2992) sowie Art. 8 und 9 des Bayeri-schen Bodenschutzgesetzes vom 23.02.1999 (GVBI 1999. S. 36), zuletzt geändert am 05.04.2006 (GVBI 2006, S. 178). Detaillierte Projektbeschreibungen finden sich unter http://www.lfu.bayern.de/geologie/geothermie_iog/index.htm.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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