Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:

Nach Durchführung der Abschlussprüfung wird der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Weilheim i.OB KU gemäß § 27 Abs. 1 KUV festgestellt, dem Vorstand wird die Entlastung erteilt, der Jahresgewinn in Höhe von 502.605,55 Euro wird in die Rücklagen eingestellt.

Die Prüfungs- und Beratungsfirma Rödl & Partner hat den Jahresabschluss 2012 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeverordnung (GO) geprüft. Es wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfung (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nürnberg, den 18. Juli 2013

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Wambach
Wirtschaftsprüfer

gez. Langenbach
Wirtschaftsprüfer“

(An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)

Der Jahresabschluss 2012 kann ab Donnerstag, den 10.10.2013 bis Freitag, den 18.10.2013 jeweils Montag bis Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr bei den Stadtwerken, Krumpperstraße 21, Zimmer 1, eingesehen werden.

Stadtwerke Weilheim i.OB, 25.09.2013

Magnus Nigg, Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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