In seiner Sitzung am 29.04.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Branca-Grundstück und Toteismulden“ zu ändern und für diesen Bereich gleichzeitig einen Bebauungsplan zur städtebaulichen Neuordnung aufzustellen.

Das Änderungsverfahren wurde zwischenzeitlich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die betroffenen Fachbehörden wurden angehört. Nach Behandlung und Abwägung der eingereichten Stellungnahmen durch den Stadtrat lag der Änderungsplan samt allen Unterlagen im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB bis einschließlich 21.06.2013 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die während dieses Verfahrensschrittes nochmals eingegangenen Anregungen wurden vom Stadtrat in seinen öffentlichen Sitzungen am 27.06.2013 und 25.07.2013 ausführlich behandelt und unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Die darauf erfolgten Ergänzungen bzw. Korrekturen des Planes lagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 28.08.2013 mit 13.09.2013 öffentlich aus.

Der Stadtrat hat sich nun in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2013 mit den während dieser Auslegung nochmals eingegangenen Anregungen befasst und darüber abgewogen. Dies führt zu folgender nochmaliger Ergänzung:

Die bisherige Festsetzung der Flächen zum „Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß Planzeichen Ziffer 13.1 der PlanZV wird herausgenommen. Die genannten Flächen, Teilfläche von Fl.Nr. 2737, Teilfläche aus Fl.Nr. 2727/1, Fl.Nr. 2733/4 sowie der südliche Bereich der Fl.Nr. 2774 zwischen der gewerblichen Baufläche im Norden und der ausgewiesenen Mischgebiets- / Gemeinbedarfsfläche im Süden werden als „Flächen für die Landwirtschaft“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB festgesetzt. Die Begründung zur Änderung des Bauleitplanes wird dementsprechend angepasst.

Der insoweit nochmals geänderte Plan wird nun gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den o. g. geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Auslegungsfrist wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Der Änderungsplan samt Unterlagen liegt daher vom 02.12.2013 mit 18.12.2013 nochmals öffentlich im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 (Stadtbauamt) aus. Er kann in dieser Zeit auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet, der benachbarten Grundstücke sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen bis spätestens 18.12.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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