In seiner Sitzung am 25.10.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Blumenstraße/ Blütenstraße/ Geistbühelstraße/ Pollinger Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Zur Sicherung der Planungshoheit wurde eine Veränderungssperre erlassen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Veränderungssperre erfolgte im Amtsblatt Nr. 23 am 20.11.2012. Zwischenzeitlich liegt ein konkreter Planentwurf vor, dem der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2013 zugestimmt hat. Mit diesem Entwurf wird nun das Verfahren nach dem BauGB eingeleitet.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.01.2014 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 17.12.2013, 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder auch unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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