Aktenzeichen 632-41.1.2

BEKANNTMACHUNG

Den Stadtwerken Weilheim i.OB wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weilheim- Schongau vom 17.01.2014 die gehobene Erlaubnis nach § 15 des Wasserhaushalts-gesetzes erteilt, zur Beseitigung von Mischwasser aus Entlastungsbauwerken und zur Beseitigung von Niederschlagswasser, den Angerbach (Gewässer dritter Ordnung), den Waitzackerbach (Gewässer dritter Ordnung), den Westernbach (Gewässer dritter Ordnung), die Ammer (Gewässer erster Ordnung) und das Grundwasser zu benutzen. Die bis zum 31.12.2033 befristete Erlaubnis beinhaltet eine Reihe von Nebenbestimmungen (Auflagen).

Eine Ausfertigung des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides mit Rechtsbehelfs-belehrung und die dem Verfahren zugrundeliegenden Unterlagen liegen in der Zeit vom 06.02.2014 bis zum 21.02.2014 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB., zur Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungs-verfahrensgesetzes).

Schongau, 17.01.2014
Landratsamt Weilheim-Schongau

gez. E. Hartmann

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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