Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

SATZUNG

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung).

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung) in der Fassung der Satzung vom 01.03.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 09/2013 vom 06.05.2013) wird wie folgt geändert:

5 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 der Satzung (Gebührensätze) erhalten folgende Fassung:

§ 5 - Gebührensätze

Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB gelten die nachfolgenden Gebührensätze:

(1) Grundgebühren

  1. Allgemeine Grundgebühr (z. B. Musikalische  Früherziehung / Grundausbildung), Jahresgebühr € 234,-- €, monatliche Rate 19,50 €
  2. Ermäßigte Grundgebühr (z. B. Orchester, Chor), Jahresgebühr € 114,-- €, monatliche Rate 9,50 €

(2) Zusatzgebühren für Unterricht in den Abteilungen „Instrumental-/Vokalunterricht“ und „Förderklasse“

  1. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten), je Schüler - Jahresgebühr € 114,-- €, monatliche Rate 12,-- €
  2. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (60 Minuten), je Schüler - Jahresgebühr € 270,-- €, monatliche Rate 22,50 €
  3. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten), je Schüler - Jahresgebühr € 234,-- €, monatliche Rate 19,50 €
  4. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (60 Minuten), je Schüler - Jahresgebühr € 390,-- €, monatliche Rate 32,50 €
  5. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten), je Schüler - Jahresgebühr € 408,-- €, monatliche Rate 34,-- €
  6. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten), je Schüler - Jahresgebühr € 234,-- €, monatliche Rate 19,50 €
  7. Einzelunterricht (30 Minuten) - Jahresgebühr € 540,-- €, monatliche Rate 45,-- €
  8. Einzelunterricht, regulär (45 Minuten) - Jahresgebühr € 984,-- €, monatliche Rate 82,-- €
  9. Einzelunterricht, gefördert (45 Minuten) - Jahresgebühr € 816,-- €, monatliche Rate 68,-- €
  10. Förderklasse - Jahresgebühr € 816,-- €, monatliche Rate 68,-- €

(3) Die Wartungsgebühr für Klavier und Cembalo beträgt monatlich € 3,50.

(4) Für zeitlich begrenzte Projekte kann die Musikschule kostendeckende Gebühren erheben.

(5) Erwachsenen über 25 Jahre (Stichtag: 1. Januar des betreffenden Schuljahres) wird auf die Gebühren nach Abs. 1 und 2 in den ersten drei Jahren ein Aufschlag in Höhe von 40 v. H., im vierten Jahr in Höhe von 60 v. H. und vom fünften Jahr an in Höhe von 80 v. H. berechnet. Als Jahre wird jedes Schuljahr gerechnet, in dem der Unterricht bis zum 15. Februar aufgenommen worden ist.

Der Erwachsenen-Zuschlag in Höhe von 40 Prozent wird nicht weiter erhöht bei Erwachsenen,

a. die nur ein Ensemble-/ Orchester-Fach belegt haben, oder

b. die Instrumentalunterricht belegen und mit diesem Instrument darüber hinaus in einem der Ensembles oder Orchester der Musikschule oder deren Kooperationspartner (aktuell Kammerorchester Weilheim und Stadtkapelle Weilheim) aktiv mitwirken.

(6) Schülern aus der Gemeinde Bernried und Tutzing wird auf die jeweils geltenden Gebührensätze nach Abs. 1 und 2 abzüglich etwaiger Ermäßigungen ein Zuschlag von 15 v. H. in Rechnung gestellt. Schülern aus der Gemeinde Tutzing wird außerdem ein Familienbeitrag zur Instrumentenbeschaffung von € 10,00/Jahr berechnet; dieser entfällt für Familien, die sich mit ihrer Mitgliedschaft im Förderkreis der Musikschule Tutzing e.V. bereits an der Instrumentenschaffung beteiligen.

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 1. September 2014 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 20.05.2014

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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