BEKANNTMACHUNG

 Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB gibt folgendes bekannt:

Ein wesentlicher Schritt bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das regelmäßige Aufstellen bzw. Aktualisieren der Maßnahmenprogramme für den jeweils bevorstehenden Bewirtschaftungszeitraum. Aktuell steht die Maßnahmenplanung für den Zeitraum 2016 bis 2021 an. Maßnahmen, die für erforderlich gehalten werden, um die Bewirtschaftungsziele für Wasserkörper sowie die sonstigen Umweltziele gemäß WRRL nach Möglichkeit bis zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode, spätestens aber bis 2027 zu erreichen, sollen bis Mitte des Jahres 2014 in die Entwürfe der Maßnahmenprogramme Eingang finden.

Im Amtsbezirk des WWA Weilheim werden hierzu Veranstaltungen zum Informationsaustausch auf Ebene der Landkreise stattfinden, die der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Maßnahmenprogramme für Anteile der Flussgebiete von Isar und Lech dienen sollen.

Hiermit werden auch betroffene private Wasserkraftbetreiber und evtl. zuständige Wasser- und Bodenverbände am 24.06.14 um 19:00 Uhr herzlich in die Stadthalle Weilheim zur Informationsveranstaltung über aufzustellende Maßnahmenprogramme in den Landkreisen Weilheim-Schongau und Landsberg am Lech eingeladen.

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim und das Fachzentrum Agrarökologie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm werden Ihnen die Grundlagen der aktuellen Planungen vorstellen, d. h. die Ergebnisse aus der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme und die aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorausgewählten, geeigneten Maßnahmenkombinationen sowie die ggf. bisher durchgeführten Maßnahmen aus den Maßnahmenprogrammen von 2009.

Die Aufstellung der Maßnahmenprogramme bedarf einer fach- und bereichsübergreifenden Planung, deren Ergebnis eine möglichst breite Zustimmung aller Beteiligten erfahren sollte. Ein wesentliches Element des Planungsprozesses ist die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen im Sinne des § 85 Wasserhaushaltsgesetzes. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bereits in einer sehr frühen Planungsphase mit den Inhalten der neuen Maßnahmenprogramme vertraut zu machen und Ihre Anregungen hierzu sowie ggf. Vorschläge zu bestimmten Maßnahmen an diesen Gewässern bereits im Rahmen dieser Informationsveranstaltung einzubringen.

Die Planung von Maßnahmen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele für die einzelnen Gewässer umfasst stets mehrere Planungsphasen mit jeweils unterschiedlichen Detaillierungsgraden hinsichtlich des Inhalts eines Plans oder Programms. Die jetzt anstehende Planungsphase (Aufstellen von Maßnahmenprogrammen) beinhaltet eine strategisch ausgerichtete Planung für ein zusammenhängendes größeres Flussgebiet, die entsprechend dieser Ausrichtung noch ohne Detailschärfe ist. In einem Maßnahmenprogramm werden Maßnahmenarten, die einem bundesweit abgestimmten, standardisierten Maßnahmenkatalog entstammen, den einzelnen Wasserkörpern (Flusswasserkörper, Seewasserkörper, Grundwasserkörper) zugewiesen. Eine Verortung, wo eine gewählte bzw. grundsätzlich notwendige Maßnahme umgesetzt werden soll, findet im Regelfall noch nicht statt. Diese ist Aufgabe der anschließend folgenden, weiteren Detail- und Feinplanung z. B. im Rahmen der Aufstellung von sogenannten Umsetzungskonzepten (für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, der Durchgängigkeit und der Abflussverhältnisse), der Beratungen zu gewässerschonenden Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft oder in Konzepten zur Verbesserung der Abwasserentsorgung. Zu diesen Abstimmungs- und Beteiligungsveranstaltungen wird in Folge des weiter voranschreitenden Planungsprozesses zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingeladen werden.

Wir bitten Sie, die Art und Weise des grundsätzlichen Planungsprozesses und den aktuell geforderten Detaillierungsgrad der noch „groben“ Planung bei Ihrer Mitwirkung und Ihren Anregungen im Rahmen der jetzt anstehenden Informationsveranstaltung zu den Maßnahmenprogrammen entsprechend zu berücksichtigen.

Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass für alle interessierten Stellen, aber auch für Einzelpersonen noch zusätzlich die Möglichkeit besteht, im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne (einschließlich Maßnahmenprogramme) in der ersten Hälfte des Jahres 2015 Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Hierzu werden Sie zu gegebener Zeit noch näher informiert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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