Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.06.2014 eine 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 für Wohnbauflächen „Südlich der Pöltner Kirche II“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 27.05.2014 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fl.Nrn. 330-Teilfläche (TF) und 981-Teilfläche (TF), Gemarkung Weilheim i.OB.

Die bisher im Flächennutzungsplan als Private Grünfläche sowie Obstgarten und Gehölze dargestellte Teilfläche der Flurnummer 330-TF, wird künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die im bisherigen Flächennutzungsplan als Grünfläche und Vorbehaltsfläche für Friedhof gekennzeichnete Teilfläche der Flurnummer 981-TF wird künftig ebenso als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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