Den Stadtwerken Weilheim i.OB wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 27.05.2014 die gehobene Erlaubnis nach § 15 des Wasserhaus-haltsgesetzes erteilt, das in den Kläranlage behandelte Abwasser bei Fluß-km 127,215 in die Ammer einzuleiten.

Die mit Auflagen versehene Erlaubnis gilt ab dem 01.07.2014; sie ist befristet bis zum 31.12.2033.

Eine Ausfertigung des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides mit Rechtsbehelfs- belehrung und die dem Verfahren zugrundeliegenden Unterlagen werden in der Zeit vom 14.07.2014 bis zum 31.07.2014 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, zur Einsichtnahme ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungs-
verfahrensgesetzes).

Schongau, 27.05.2014

Landratsamt Weilheim-Schongau

gez.
E. Hartmann

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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