Den Stadtwerken Weilheim i.OB wurde mit Bescheid des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 27.05.2014 die gehobene Erlaubnis nach § 15 des Wasserhaus-haltsgesetzes erteilt, das in den Kläranlage behandelte Abwasser bei Fluß-km 127,215 in die Ammer einzuleiten.
Die mit Auflagen versehene Erlaubnis gilt ab dem 01.07.2014; sie ist befristet bis zum 31.12.2033.
Eine Ausfertigung des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides mit Rechtsbehelfs- belehrung und die dem Verfahren zugrundeliegenden Unterlagen werden in der Zeit vom 14.07.2014 bis zum 31.07.2014 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungs-
verfahrensgesetzes).
Schongau, 27.05.2014
Landratsamt Weilheim-Schongau
gez.
E. Hartmann