BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 02.10.2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB zur städtebaulichen Sicherung und Ordnung für das Gebiet „Nelkenstraße / Rosenstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Nelkenstraße / Rosenstraße“.

Der Geltungsbereich umfasst die im beiliegenden Lageplan vom 25.09.2014 schwarz umrandeten Grundstücke Fl.Nrn. 1026/10, 1026/11, 1026/12, 1026/13, 1026/14, 1026/15, 1026/16, 1027/9, 1027/10, 1027/13, 1027/14, 1027/15, 1027/16, 1027/17, 1027/18, 1027/19, 1027/20, 1027/21, 1027/23, 1027/24, 1027/25 und 1027/26, Gemarkung Weilheim i.OB.

Die Flächen werden im Bebauungsplan „Nelkenstraße / Rosenstraße“, entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.

Zur Sicherung der Planungshoheit wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 Abs. 1und 16 BauGB erlassen. Auf die diesbezügliche eigene Bekanntmachung wird verwiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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