In seiner Sitzung vom 04.12.2000 beschloß der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Südlich der Hochlandhalle, Abschnitt I" in Bezug auf die Zulassung von überdachten Pergolen und Wintergärten, sowie Sichtschutzwänden zu ändern. Das Verfahren zur vereinfachten Änderung wurde bereits eingeleitet. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat in Bezug auf den Änderungstext Bedenken vorgebracht und empfohlen, die gewollte Festsetzung genauer zu definieren. Der Bauausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 23.04.2001 mit diesen Bedenken befaßt und beschlossen, den Änderungsplan dementsprechend zu konkretisieren.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB bis spätestens 08.06.2001 zum überarbeiteten Plan gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, daß der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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