Der Gutachterausschuß des Landkreises Weilheim-Schongau hat gemäß der Gutachterausschuß-Verordnung vom 01.08.1992 die Richtwerte für erschließungsbeitragspflichtige Grundstücke zum Stand 31.12.2000 ermittelt.

Die Richtwerte der Grundstücke in der Stadt Weilheim i.OB liegen in der Zeit vom 28.05.2001 bis 06.07.2001 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 201, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Weilheim-Schongau verpflichtet ist, Auskünfte über die Richtwerte zu erteilen.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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