In seiner Sitzung vom 27.01.2000 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Südlich der Pöltner Kirche" eingeleitet. Das Verfahren wurde nach § 13 BauGB als sog. "vereinfachte Änderung" durchgeführt. Über die vorgebrachten Einwendungen wurde entschieden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beschluß des Stadtrates vom 31.05.2001 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Bescheid vom 13.06.2001, Az. 610-2; Nr. 176, Sg. 40, diese Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet "Südlich der Pöltner Kirche" rechtsverbindlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über den Erläuterungsbericht sowie Vorschriften bezüglich der Beschlußfassung über den Flächennutzungsplan und des Genehmigungsverfahrens - unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden ist.

Nach § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sind Mängel der Abwägung im Zuge der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht wurden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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