BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.07.2014 eine 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 für Wohnbauflächen „Am Gögerl“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. In einer weiteren öffentlichen Sitzung des Stadtrats der Stadt Weilheim i.OB am 29.01.2015 wurde beschlossen, die ursprünglich beabsichtigte Wohnbaufläche zu reduzieren.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB vom 29.02.2012 wird für die Schaffung des Baugebietes „Am Gögerl“, zwischen Krottenkopfstraße und Weinhardtstraße, nun wie folgt geändert:

Die im Flächennutzungsplan bislang als Wohnbaufläche dargestellte Grundstück Fl.Nr. 1610, Gemarkung Weilheim i.OB, sollen künftig wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt werden. Die bisher als sonstige Grünfläche dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 1613-Teilfläche, 1614-Teilfläche und 1614/1-Teilfläche werden als Wohnbauflächen sowie Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
Eine nordwestliche Teilfläche der Fl.Nr. 1615 wird als Erschließungsstraße ausgewiesen.

Der Geltungsbereich der Änderung sowie der betroffenen Grundstücke ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.01.2015.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 24.04.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am

Donnerstag, 26.03.2015, um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird.

Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan sowie der konkrete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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