BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Östlich des Prälatenweges II“ gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurde daraufhin im Amtsblatt Nr. 17 am 05.08.2013 bekannt gemacht.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.01.2015 konnte nun dem zwischenzeitlich vorliegenden technischen Planentwurf für den Bebauungsplan mit geändertem Planumgriff zugestimmt werden.

Vom Geltungsbereich werden nun die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 18.12.2014 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 1373/0, 1373/4, 1374/0, 1374/4, 1374/6, 1375/0, 1376/0, 1376/5, 1376/6, 1377/1, 1360/2 TF, 1360/3 TF, 1360/4 TF, 1360/5, 1358/3, 1358/4 TF, 1359/0 TF, 1379/12, 1379/13 und 1379/14 TF, alle Gemarkung Weilheim i.OB

Der Bebauungsplan wird entsprechend dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Er erhält die Bezeichnung „Östlich des Prälatenweges II“.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 24.04.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am

Dienstag, 17.03.2015, um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird.

Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan sowie der konkrete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des BauGB jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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