BEKANNTMACHUNG

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat die Stadt Weilheim i.OB darüber informiert, dass das LfU den Auftrag erhalten hat, für die Europäische Union in Zusammenhang mit der Evaluierung der Europäischen Agrarpolitik auf der Rechtsgrundlage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) einen „High Nature-Value Farmland-Indikator“ (HNV) zu ermitteln. Von den bundesweit hierzu durch das Statistische Bundesamt gezogenen Probeflächen mit einer Größe von jeweils 1 Quadratkilometer liegt eine dieser Flächen im Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB. Die Genaue Lage der Fläche (Planquadrat: by338) ist beiliegender Karte zu entnehmen.

Zur Ermittlung des HNV-Indikators müssen „naturschutzfachlich hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen“ auf diesen Probeflächen erfasst werden. Hierzu zählen im Wesentlichen gesetzlich geschützte Biotope, biotopkartierte Flächen, Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie der EU sowie artenreiches Grünland, das nach einer Kennartenliste charakteristischer Pflanzen bestimmt wird.

Die Kartierung wird im Auftrag des LfU von einem Fachbüro durchgeführt.

Die erhobenen Daten werden weder für Planungen noch für Mitteilungen an andere Stellen genutzt. Da der Indikator von den Probeflächen für ganz Bayern hochgerechnet wird, hat die Erfassung einzelner Flächen für die Eigentümer oder Nutzer keine weiteren Auswirkungen. Die aktuelle Kartierungsmaßnahme wird voraussichtlich Ende Juni 2015 abgeschlossen sein. Zur pflichtgemäßen Fortschreibung des Indikators sind Wiederholungsdurchgänge im Abstand von vier Jahren vorgesehen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter werden hiermit über die Erfassung informiert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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