BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 21.05.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Gebiet „Leprosenweg II“ um die Grundstücke Fl.Nr. 115/2, 116, 118 Teilfläche und 119 Teilfläche der Gemarkung Unterhausen zu erweitern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes endete bislang an einer Linie entlang der Nordgrenze der Fl.Nr. 117 der Gemarkung Unterhausen.

Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes soll eine geordnete und städtebaulich verträgliche Fortentwicklung der Gewerbeflächen im Bereich des Leprosenweges mit Weiterführung der Erschließungswege und Sicherung des westlich im Erweiterungsbereich gelegenen Grünzuges erfolgen.

Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt den Erweiterungsbereich für die Grundstücke Fl.Nr. 115/2, 116 und 119 Teilfläche als „Gewerbebaufläche“ und für das Grundstück Fl.Nr. 118 Teilfläche als „Auwald“ mit „Stillgewässer“ dar.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Über die weiteren Verfahrensschritte wird gesondert informiert.

Der vorläufige Entwurf des Änderungsplans kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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