BEKANNTMACHUNG

Die Haushaltssatzung des Grund- und Teilhauptschulverbandes Wielenbach für das Haushaltsjahr 2001 wurde vom Landratsamt Weilheim-Schongau mit Schreiben vom 02.07.2001, AZ 941-Sg. 32, rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nr. 15 vom 01.08.2001 amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Gemeindekanzlei in 82407 Wielenbach, Peter-Kaufinger-Straße 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit.

Stadt Weilheim i.OB, 06.08.2001

I.V.
Ilse Sparlinek
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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