BEKANNTMACHUNG
Die Haushaltssatzung des Grund- und Teilhauptschulverbandes Wielenbach für das Haushaltsjahr 2001 wurde vom Landratsamt Weilheim-Schongau mit Schreiben vom 02.07.2001, AZ 941-Sg. 32, rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Nr. 15 vom 01.08.2001 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Gemeindekanzlei in 82407 Wielenbach, Peter-Kaufinger-Straße 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit.
Stadt Weilheim i.OB, 06.08.2001
I.V.
Ilse Sparlinek
2. Bürgermeisterin