BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.02.2000 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Kaltenmoserstraße/Friedhofweg/Andreas-Schmidtner-Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 7 vom 06.03.2000.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planung den Bürgern vorzustellen. Hierzu findet am

Montag, 01.10.2001, 18.00 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Bürgerbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an