BEKANNTMACHUNG

Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 18.06.2001 (Ö 157/2001) beabsichtigt die Stadt Weilheim i.OB folgenden öffentlich gewidmeten Eigentümerweg einzuziehen:

Stichstraße zur Deutenhausener Straße

Fl.Nr. 2097/9 der Gemarkung Weilheim i.OB

Anfangspunkt: Deutenhausener Straße (km 0,000)

Endpunkt: Nordgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2097/8

Länge: ca. 32 m

Die Einziehung des Eigentümerweges ist vorgesehen, da die Erschließung der anliegenden Grundstücke zwischenzeitlich anderweitig gesichert ist.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ist die Absicht zur Einziehung einer Straße drei Monate vorher anzukündigen. Die Absicht der Stadt Weilheim i.OB zur Einziehung des vorstehend angeführten Stichweges wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung der Stichstraße liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Weilheim i.OB, 12.10.2001 Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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