BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.01.2015 eine 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für die Gemeinbedarfsfläche „Berufsschulzentrum Narbonner Ring“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 21.01.2015 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fl.Nrn. 2723, 2727 und 2838/19, Gemarkung Weilheim i.OB.

Die bisher im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellten Grundstücke werden künftig für Fl.Nrn. 2723 und 2727 als „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen. Die Fl.Nr. 2838/19 wird künftig als sonstige Grünfläche dargestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 27.07.2015 konnte nun dem zwischenzeitlich vorliegenden technischen Planentwurf für diese Änderung zugestimmt werden.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.09.2015 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am

Montag, 24.08.2015, um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit jedermann eingeladen wird.

Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Die Planentwürfe können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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