BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 10.03.2015 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Johann-Baur-/ Engelhardt-/ Fasserstraße/ Deglergasse“ für die jeweils westliche Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 459/12, 459/14 und 459/16 der Gemarkung Weilheim zu ändern. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll für die genannten Grundstücke Möglichkeiten geschaffen werden, die bestehenden Wohngebäude erdgeschossig in begrenztem Umfang zu erweitern.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Änderungsbeschlusse wurde im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 9 vom 05.05.2015 bekanntgemacht. Nun liegt der Entwurf zur 12. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Baur-/ Engelhardt-/ Fasserstraße/ Deglergasse“ vor (Fassung vom 05.08.2015). Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens  02.10.2015  gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
3. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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