BEKANNTMACHUNG

Das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern hat mit Flurbereinigungsbeschluss vom 30.07.2015 das Flurbereinigungsverfahren „Eberfing III“ angeordnet.

Der Flurbereinigungsbeschluss – mit Begründung – und eine Gebietskarte sind zwei Wochen lang nach dem Tag der amtlichen Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses öffentlich auszulegen.

Im benachbarten Hoheitsgebiet der Stadt Weilheim i.OB findet diese Auslegung in der Zeit vom 07.09.2015 bis 21.09.2015 statt. Der Beschluss und die Gebietskarte können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, durch die Beteiligten eingesehen werden.

Der Anordnungsbeschluss und die Gebietskarte können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern unter dem Link „Anordnungen“ eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Horst Martin
2. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an