BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.02.2000 beschlossen, für das Gebiet "Kaltenmoserstraße/Friedhofweg/Andreas-Schmidtner-Straße" einen Bebauungsplan gemäß § 1 BauGB aufzustellen.

Das Verfahren wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorge-zogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung am 18.10.2001 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Änderungen. Der geänderte Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom

29.11.2001 bis 03.01.2002

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an