Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 13.12.2001 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet €Gewerbegebiet Zarges€, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 03.12.2001 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

Fl.Nr. 2782 Teilfläche, 2909/18, 2920, 2921, 2923, 2924/3 Teilfläche und 2928, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an