Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 13.12.2001 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet €Gewerbegebiet Zarges€, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 03.12.2001 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:
Fl.Nr. 2782 Teilfläche, 2909/18, 2920, 2921, 2923, 2924/3 Teilfläche und 2928, Gemarkung Weilheim i.OB.
Das Gebiet wird als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen.
Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses.
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister