BEKANNTMACHUNG

Allgemeines:

Im Bereich der Gemeinde Eberfing kam es in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Überschwemmungen. Betroffen waren sowohl der Weidenbach, der Ramseer Bach wie auch der Angerbach. Hochwasserereignisse führten dabei auch dazu, dass das vorhanden Rückhaltevolumen des Hochwasserrückhaltebeckens Weidenbach in Eberfing vollständig ausgenützt war und die Hochwasserentlastung ansprang.

Im Gebiet der Stadt Weilheim stellt sich die Hochwassergefahr vor allem durch die hydraulische Einschränkung der Ableitungsfähigkeit des Angerbaches im Stadtgebiet dar. In der Vergangenheit wurde der Angerbach im Stadtgebiet durch eine Verrohrung verbaut und in die zwei Gewässerläufe Simmetsbach und Stadtbach aufgeteilt. Diese Verrohrungen sind hydraulisch nicht in der Lage die Wassermengen des Angerbaches schadlos durch das Stadtgebiet abzuleiten. Ein HQ100-Schutzziel, zuzüglich der Annahme eines Klimafaktorzuschlages kann auf beiden Gemeindefluren ohne die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für die Bebauung nicht erreicht werden.

Als Ergebnis der umfangreichen Variantenuntersuchung beinhaltet die Genehmigungsvariante ein Hochwasserschöpfwerk an der Ammer (Notwendigkeit für Binnenentwässerung), die Sanierung der Stadtbach- und Simmetsbachverrohrung (kein Druckabfluss im innerstädtischen Bereich), drei Hochwasserrückhaltebecken (Standort Weilheim, Marnbach und Ramseer Bach) und Gewässerausbau in Weilheim, Marnbach und Eberfing (hydraulische Ertüchtigung des Angerbach und Weidenbach, Teilungswehr Simmetsbach, Einlaufbauwerk Simmetsbach, Flutmulde Stadtbach).

Der Abschnitt 1 Eberfing stellt dabei einerseits den Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis für den Ort Eberfing sicher und ist andererseits die Voraussetzung für die Abschnitte 2 und 3 im Gebiet der Stadt Weilheim.

Vorhabensträger

Vorhabensträger der vorliegenden Genehmigungsplanung zum „Hochwasserschutz am Angerbach“ sind die Stadt Weilheim und die Gemeinde Eberfing.

Die interkommunale Zusammenarbeit ergab sich aus der Notwendigkeit der Umsetzung einer HQ100-Hochwasserschutzlösung auf beiden Gemeindegrenzen basierend auf dem Hochwasserschutz- und Planungskonzept (2009, Dr. Blasy-Dr. Øverland) und den technischen Rahmenbedingungen.

Beschreibung des Vorhabens:

Hochwasserrückhaltebecken Ramseer Bach

Als Absperrbauwerk ist ein homogener Erddamm mit einer Länge von ca. 190 m vorgesehen. Daneben wird im Zuge des Neubaus der Kreisstraße WM 11 der Straßendamm, der orographisch links des Ramseer Bachs trassiert ist, angehoben so dass dieser als Absperrbauwerk fungiert und ein ausströmen des Stauwassers in westliche Richtung verhindert.

Die Dammhöhe beträgt ca. 11,2 m über der Gewässersohle. Der Dammaufbau erfolgt durch ein homogenes Schüttmaterial aus bindigem Boden.

Die Böschungsneigung H:B beträgt wasserseitig durchgängig 1:3. Die Luftseite ist ebenfalls mit 1:3 geneigt. Die Zufahrt zur Hochwasserentlastung von der Dammkrone ist mit einer befahrbaren Neigung von 1:10 vorgesehen. Durch die gewählten Böschungsneigungen wird eine standsichere Ausbildung des Dammkörpers gewährleistet.

Im Rahmen der Gründung des Bauwerks ist mit Altlasten im Dammbereich zu rechnen. Des Weiteren befindet sich im Gründungsbereich ein Stadel, der vor Beginn der Baumaßnahme versetzt werden muss.

Zur Gewährleistung des Unterhaltes und der Standsicherheit des Dammbauwerks ist ein 10 m breiter Schutzstreifen zwischen Dammfuß und Vorlandbereich bzw. Beckenraum eingeplant, der der Dammüberwachung und Dammverteidigung dient. Diese Dammschutzzone bleibt frei von Gehölzen, da diese einerseits die Pflege und Wartung des Dammbauwerkes erschweren, andererseits verhindern sie die Ausbildung einer stabilen Grasnarbe und bieten Wühltieren Schutz. Der Schutzstreifen darf weder bebaut noch intensiv landwirtschaftlich genutzt werden.

Zur Unterhaltung des Dammbauwerks ist wasser- und luftseitig die Schüttung eines 3 m breiten Schotterweges entlang der Dammböschungsfüße vorgesehen. Diese können über die Kreisstraße WM 11 angefahren werden.

Die Kreisstraße WM 11 muss im Zuge der Dammbaumaßnahme in Richtung Westen verschoben werden und führt zukünftig über das Dammbauwerk. Im Einstaufall muss die Kreisstraße von beiden Fahrtrichtungen kommend gesperrt werden, da Teile der Straßenführung durch den Beckenraum gehen.

Betriebsauslass

Das Hochwasserrückhaltebecken wird als Trockenbecken ohne Dauerstau betrieben. Bei Abflüssen bis zu 1,8 m³/s wird deshalb die gesamte Wassermenge über das geplante Durchlassbauwerk durch den Absperrdamm geleitet, ohne einen zusätzlichen Wassereinstau gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erzeugen. Ein Einstau der oberhalb liegenden Flächen im Rückhaltebecken tritt somit erst ein, wenn der Zufluss im Ramseer Bach größer ist, als der eingestellte Abfluss am Betriebsauslass.

Das Gewässer wird in einem ökologisch gestalteten Gerinne dem Durchlassbauwerk zugeführt. Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit sind in dem Gewässerabschnitt im Bereich des Durchlasses vier Absturzschwellen mit einer Länge von jeweils 1,0 m und einer Höhendifferenz von 20 cm geplant. Die Böschungen werden mit Wasserbausteinen gesichert.

Hochwasserentlastung

Auch bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen, die über einem HQ100-Abfluss liegen, muss die Standsicherheit des Absperrdammes gewährleistet sein. Zur Verhinderung einer unkontrollierten Überströmung bei Extremhochwasserereignissen wird eine Hochwasserentlastungsanlage in der luftseitig nach Westen exponierten Dammflanke installiert, über die das nicht mehr rückhaltbare Wasser über Flurstück 730 in Richtung Fließgewässer abgeleitet werden kann.

Zur Energiedissipation des Wassers, das bei einem Hochwasserereignis größer als das Bemessungshochwasser BHQ3 über die Dammscharte strömt, ist am Fuß der Hochwasserentlastung eine 8 m lange und 1,3 m tiefe Tosmulde vorgesehen, die mit zu 2/3 in Beton gebetteten Wasserbausteinen gesichert ist.

Daten HWRB Ramseer Bach:

Rückhaltevolumen bei HQ100 + KF: 223.200 m³
Überflutungsfläche bei HQ100+KF: 66.500 m²
Länge der Stauwurzel bei HQ100+Klima: ca. 590 m
Stauhöhe bei HQ100+Klima: 633,11 mNN
Stauhöhe bei BHQmax: 633,61 mNN
Bemessungsabfluss HQ100+Klima: 9,97 m³/s (BHQ3)
BHQ1(HQ500): 13,87 m³/s
BHQ2(HQ5000): 21,68 m³/s
Drosselabfluss QDr: 1,80 m³/s
Dammbauwerk: Länge:ca. 90 m
Höhe über GOK: 9,85 m
Böschungsneigung: 1:3
Höhe Dammkrone: 634,61 mNN
Min. Freibord: 1,0 m

Bestehendes Hochwasserrückhaltebecken Am Weidenbach (Reschbach)

Der bestehende Hochwasserrückhalt ist nicht auf einen HQ100 Schutz ausgelegt. Das Bauwerk ist mit einer Rohrdrossel versehen; welche bei Vollstau eine maximale Drosselwassermenge von ca. 500 l/s abgibt. Die Hochwasserentlastung ist in Form einer Überlaufscharte hergestellt worden.

In der Hydrologie zum Hochwasserschutz am Angerbach wurde das bestehende Becken am Weidenbach (Reschbach) nach einer festgelegten Füllstands-Abflussbeziehung eingearbeitet. Insgesamt werden bei einem maximalen Drosselabfluss von ca. 0,5 m³/s ca. 110.000 m³ im bestehenden Becken zurückgehalten. Steigt der Wasserspiegel im Becken über 639,75 m üNN, springt die Hochwasserentlastung an.

Deshalb muss sichergestellt werden, dass das bestehende Hochwasserrückhaltebecken am Weidenbach (Reschbach) gemäß dieser festgelegten Kennlinie betrieben wird, da bei einem abweichendem Betrieb die Bemessungsgrundlagen des Gewässerausbaues sowie der geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Rahmen des Hochwasserschutzes am Angerbach nicht mehr gegeben sind.

Zur Kontrolle des Betriebes sind am bestehenden Hochwasserrückhaltebecken Weidenbach (Reschbach) daher Einrichtungen zur Kontrolle des Drosselabflusses vorzusehen.

Gewässerausbau Eberfing

Weidenbach

Der Ausbau des Weidenbachs erfolgt auf 6,3m³/s (HQ100+KF). Der Gewässerausbau erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 960 m. Der Ausbau beginnt im Oberlauf, ca. 550 m östlich der Bebauung an einem bestehenden Straßendurchlass (Maulprofil 2000/1250) unter der Straße auf der Flurnummer 642, Gmkg. Eberfing.

In diesem Bereich wird der Abfluss des Weidenbachs, welcher nicht von der Verrohrung abgeleitet werden kann, von der südlichen auf die nördliche Straßenseite durch eine Geländemodellierung geleitet. Die Geländemodellierung ist mit einer maximalen Höhe von ca. 1,50 m geplant und wird mit homogenem undurchlässigem Dammschüttmaterial geschüttet. Die oberen 50 cm werden mit Mutterboden aufgefüllt und die Böschungsneigungen werden befahrbar mit 1:10 ausgeführt, um diesen Bereich zu bewirtschaften.

Der Abfluss des Weidenbachs staut sich an der Geländemodellierung und wird über die im vorderen Bereich angehobene Straße geleitet. Die Straßenanhebung beträgt maximal 90 cm und wird entsprechend den Richtlinien für den Straßenbau an den Bestand angeglichen.

Auf der nördlichen Seite der Straße wird das Gewässerbett um ca. 50 m in Richtung Osten verlängert, um dem Weidenbach den über die Straße abgeschlagenen Abfluss zuzuleiten. In diesem Bereich wird die Verlängerung des Gewässerbettes mit Wasserbausteinen in Steinschüttbauweise gegen Erosion und Kolkerscheinungen gesichert.

Im weiteren Verlauf des Weidenbachs in Richtung der Bebauung wird das bestehende Gewässer entlang der Straße aufgeweitet. Je nach Sohlgefälle wird der Weidenbach bis FKM 0+375 auf 9,5 m bis 12,5 m aufgeweitet und bis zu 70 cm eingetieft. Das geplante Gefälle variiert zwischen 1,3 % bis 1,4 %. Um die Fließgeschwindigkeiten zu verringern, wurden 6 Sohlrampen mit einer Länge von jeweils 3,0 m und einer Höhendifferenz von 15 cm geplant. Zur Sicherstellung der Abflusstiefe und Gewährleistung der Wandermöglichkeit von Wasserlebewesen wird in die Bachsohle ein Niedrig- bis Mittelwassergerinne mit einer Sohltiefe von ca. 30 cm, einer Sohlbreite von ca. 2,0 m und links- wie rechtseitiger Böschungsneigung von 1:1 profiliert. Der Verlauf des Niedrig- bis Mittelwassergerinnes ist gewunden angelegt. Zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Erhöhung der Gewässerdynamik werden vereinzelt Baumstämme, Wurzelstöcke und Findlinge als Strukturelemente in das Bachgerinne eingebaut.

Von FKM 0+350 bis zum Brückenbauwerk bei FKM 0+ 597,13 wird das bestehende Gerinne des Weidenbachs auf ca. 7 – 9 m aufgeweitet und eine 2,0 m breite Niedrig- bis Mittelwassergerinne in das Bachbett modelliert. Die Brücke bei FKM 0+597,13 wird neu errichtet, da die erforderliche hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Brücke nicht gegeben ist.

Im innerörtlichen Bereich von Eberfing zwischen FKM 0+604,12 und FKM 0+730,53 sowie zwischen FKM 0+739,17 und FKM 0+ 839,17 wird der Weidenbach auf ca. 9 m aufgeweitet und eine 2,0 m breite und 0,3 m tiefe Niedrig- bis Mittelwassergerinne in das Bachbett modelliert, die leicht mäandrierend angelegt ist. Um die Fließgeschwindigkeiten zu verringern, wurden 2 Sohlrampen mit einer Länge von jeweils 3,0 m und einer Höhendifferenz von 15 cm geplant. Vereinzelt sind Baumstämme, Wurzelstöcke und Findlinge als Strukturelemente vorgesehen. Das Brückenbauwerk am westlichen Ortsausgang wird aufgrund der geringen hydraulischen Leistungsfähigkeit der Bestandsbrücke neu errichtet.

Vom westlichen Brückenbauwerk bei FKM 0+846,93 wird der Weidenbach bei einem Gefälle von ca. 0,4 % auf bis zu 15 m aufgeweitet, bevor dieser ab FKM 0+956,97 in seinem bestehenden Bachbett verläuft. Die Gewässerstruktur wird in diesem Gewässerabschnitt mittels Strukturelementen hydromorphologisch aufgewertet.

Südlich von Obereberfing befindet sich bereits eine Flutmulde, die bei Starkregenereignissen Oberflächenwasser in den Ramseer Bach kurz vor der Ortseinfahrt einleitet. Bei Starkniederschlag ist hier die Ortsrandlage von Obereberfing betroffen. Diese Flutmulde wird weiter ausgebaut und die bestehenden Deichstrukturen entlang der Bebauung ertüchtigt. Durch den Ausbau der Flutmulde wird eine zusätzliche Retentionsfläche von ca. 5.700 m³ geschaffen.

Ramseer Bach

Südlich von Eberfing fließt der Ramseer Bach in einem Grabengerinne parallel der Egenrieder Straße, bevor dieser im Bereich der Bebauung von Obereberfing in den Angerbach übergeht. Nach Querung der Kreisstraße WM 11 wird der Ramseer Bach zum Angerbach. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des bestehenden Brückenbauwerks der Kreisstraße WM 11 über dem Ramseer Bach/Angerbach ist nicht gegeben, so dass bei einem Hochwasserereignis eine gezielte Überströmung der Kreisstraße WM 11 zur Entlastung in Kauf genommen wird. Hierfür sind die Straßen- und Bachböschungen und die Bachsohle mit Wasserbausteinen in Beton zu sichern. Die Straße ist im Hochwasserfall zu sperren.

Die Durchlässe DN 1200, DN 1000 sowie Maulprofil B = 1850 sind hydraulisch leistungsfähig genug und werden erhalten. Ca. 60 m oberhalb der Mündung in den Angerbach wird der Ramseer Bach aufgeweitet.
Die Gemeinde Eberfing hat für die in den Antragsunterlagen im Gemeindebereich Eberfing dargestellten Maßnahmen die hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren und Gestattungen (Planfeststellungsverfahren, Erlaubnis) beantragt.

Das Vorhaben lässt nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten; auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann deshalb verzichtet werden. Die Feststellung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss bekanntgegeben werden, was hiermit erfolgt. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Vor Erteilung einer Planfeststellung bzw. gehobenen Erlaubnis ist die Durchführung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gemacht, dass

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, vom 16. Dezember 2015 bis einschließlich 18. Januar 2016 im Rathaus der Gemeinde Eberfing, Ettinger Str. 7, 82390 Eberfing, im Rathaus der Gemeinde Huglfing (hier: Verwaltungsgemeinschaft) Hauptstr. 32, 82386 Huglfing, im Rathaus der Stadt Weilheim (Stadtbauamt), Admiral-Hipper-Str. 20, 82362 Weilheim und im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, Münzstr. 33, II. Stock, 86956 Schongau während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt sind,
  2. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der unter Ziffer 1 genannten Verwaltungen vorzubringen sind,
  3. bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
  4. durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen nicht erstattet werden,
  5. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Schongau, 20.11.2015
Landratsamt Weilheim-Schongau

L. Messerschmid

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
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