BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung vom 14.01.2002 beschloß der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Münchener Straße - Ost" in Bezug auf die Festsetzung eines Teilbereiches des Grundstückes Fl.Nr. 2737 € der bereits jetzt als privater Zufahrtsweg genutzt wird € zum öffentlichen Eigentümerweg i. S. von Art. 53 Nr. 3 BayStrWG im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Der Änderungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB bis spätestens 08.03.2002 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betrof-fenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, daß der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
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