BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 25.02.2016 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Trifthofstraße“ aufzuheben.

Vom Geltungsbereich dieser Aufhebung sind die Grundstücke Fl.Nrn. 1058-TF, 1057/10-TF, 1060/36-TF, 1058/3, 1024/2-TF, 1024/4-TF, 1109, 1109/3, 1109/4, 1101/2-TF, 1101/35, 1101/36, 1101/49, Gem. Weilheim i.OB, betroffen.

Es wird festgestellt, dass im Gebiet des Bebauungsplanes „Trifthofstraße“ kein Planungsbedürfnis mehr besteht. Der Plan wurde seinerzeit überwiegend zur Sicherung des Umbaues des damaligen Bahnübergangs in eine Fuß- und Radunterführung erstellt. Diese ist längst erstellt und in Betrieb.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses. Der Geltungsbereich des betroffenen Bebauungsplanes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Über die weiteren Verfahrensschritte wird gesondert informiert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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