BEKANNTMACHUNG

Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 08.10.2001 die Grenzregelung für das Gebiet "Parchetwiesen I" entsprechend dem Grenzregelungs-Veränderungsnachweis Nr. 3813, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff BauGB beschlossen.

Betroffen sind sowohl Flächen im Eigentum der Stadt Weilheim i.OB, als auch private Grundstücksflächen. Ein Wertausgleich wurde entsprechend den Festlegungen in den ursprünglichen Verträgen auf 175,-- DM (nun 89,48 €) festgesetzt. Die Grenzregelung für das Gebiet "Parchetwiesen I" ist am

03.01.2002

für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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