BEKANNTMACHUNG
Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 08.10.2001 die Grenzregelung für das Gebiet "Parchetstraße / An der Ziegelgrube" entsprechend dem Grenzregelungs-Veränderungsnachweis Nr. 3817, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff BauGB beschlossen.
Betroffen sind lediglich Flächen im Eigentum der Stadt Weilheim i.OB. Ein Wertausgleich wurde nicht festgesetzt. Die Grenzregelung für das Gebiet "Parchetstraße / An der Ziegelgrube" ist am
28.12.2001
für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister