BEKANNTMACHUNG

Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 08.10.2001 die Grenzregelung für das Gebiet "Parchetwiesen Süd" entsprechend dem Grenzregelungs-Veränderungsnachweis Nr. 3815, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff BauGB beschlossen.

Ein Wertausgleich wurde nicht festgesetzt. Die Grenzregelung für das Gebiet "Parchetwiesen Süd" ist am

28.12.2001

für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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