AUSFERTIGUNG

Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB
vom 18.03.2016

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder im Kindergarten

- für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 90,00 €
- für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 97,00 €
- für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 107,00 €
- für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 117,00 €
- für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 127,00 €
- für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 137,00 €
- für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 147,00 €

jeweils zuzüglich des gebuchten Verpflegungsbeitrags.

Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen.

2. § 3 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(3) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

- für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 180,00 €
- für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 194,00 €
- für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 214,00 €
- für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 234,00 €
- für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 254,00 €
- für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 274,00 €
- für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 294,00 €

jeweils zuzüglich des Verpflegungsbeitrags.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2016 in Kraft.

Weilheim i.OB, den 18.03.2016

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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