Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Änderungssatzung zur Erhebung der Musikschulgebühren. Diese Änderungssatzung finden Sie im Anhang als PDF.
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung) vom 22.04.2016 - veraltet
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- Bereich: Amtsblatt 12/2016 vom 06.05.2016