AUSFERTIGUNG

Vom 22.02.2002

Die Stadt Weilheim i.OB erläßt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB (Musikschulgebührensatzung).

§ 1

1. § 5 der Satzung (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:

§ 5 Gebührensätze

Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule Weilheim i.OB gelten die nachfolgenden Gebührensätze:

  monatliche Rate in  €

(1) Grundgebühr / Chor

1. Allgemeine Grundgebühr, Jahresgebühr 180,-- €, monatliche Rate 15,-- €

2. Ermäßigte Grundgebühr für Ensembleteilnehmer bis 25 Jahre (Stichtag 1. Januar), Jahresgebühr 90,-- €, monatliche Rate 7,50 €

3. Kinderchor / Jugendchor, Jahresgebühr 60,-- €, monatliche Rate 5,-- €

(2) Zusatzgebühren für Unterricht in den Abteilungen "Instrumentalunterricht" und  "Förderklasse"

  1. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 114,00 €, monatliche Rate 9,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 132,00 €, monatliche Rate 11,00 €
  2. Gruppenunterricht mit 4 Schülern (60 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 210,00 €, monatliche Rate 17,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 234,00 €, monatliche Rate 19,50 €
  3. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 180,00 €, monatliche Rate 15,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 204,00 €, monatliche Rate 17,00 €
  4. Gruppenunterricht mit 3 Schülern (60 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 300,00 €, monatliche Rate 25,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 330,00 €, monatliche Rate 27,50 €
  5. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 318,00 €, monatliche Rate 26,50 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 348,00 €, monatliche Rate 29,00 €
  6. Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Min.)
    je Schüler, Jahresgebühr 180,00 €, monatliche Rate 15,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 204,00 €, monatliche Rate 17,00 €
  7. Einzelunterricht 30 Minuten
    je Schüler, Jahresgebühr 420,00 €, monatliche Rate 35,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 456,00 €, monatliche Rate 38,00 €
  8. Einzelunterricht 45 Minuten
    je Schüler, Jahresgebühr 636,00 €, monatliche Rate 53,00 €
    im Fach Klavier, Jahresgebühr 684,00 €, monatliche Rate 57,00 €
  9. Förderklasse, Jahresgebühr 636,00 €, monatliche Rate 53,00 €

(3) Erwachsenen über 25 Jahre (Stichtag: 1. Januar des betreffenden Schuljahres) wird auf die Gebühren nach Abs. 1 und 2 in den ersten drei Jahren ein Aufschlag in Höhe von 40 v. H., im vierten Jahr in Höhe von 60 v. H. und vom fünften Jahr an in Höhe von 80 v. H. berechnet. Als Jahr wird jedes Schuljahr gerechnet, in dem der Unterricht bis zum 15. Februar aufgenommen worden ist. Diese Regelung gilt nicht für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von wenigstens 50 Prozent.

(4) Bei Erwachsenen, die seit mindestens 15. Februar 2002 im Unterricht sind, wird der bisherige Unterricht als erstes Jahr gerechnet. Bei Erwachsenen, die bereits zwei oder mehr Jahre Unterricht erhalten, wird der bisherige Unterricht einheitlich mit zwei Jahren angerechnet.

(5) Schülern aus der Gemeinde Bernried wird auf die jeweils geltenden Gebührensätze nach Abs. 1 und 2 abzüglich etwaiger Ermäßigungen ein Zuschlag von 15 v. H. in Rechnung gestellt. Für Schüler aus der Gemeinde Tutzing wird ein Familienaufschlag von € 7,67/Jahr berechnet.

2. § 11 Abs. 1 der Satzung (Miete und Ausleihe) erhält folgende Fassung:

(1) Die Mietgebühr richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Sie beträgt für Instrumente mit einem Wiederbeschaffungswert

                                   jährlich             monatlich                                      €                      €

  • bis 500,00 €, jährlich 72,00 €, monatlich 6,00 €
  • bis 1.000,00 €, jährlich 108,00 €, monatlich 9,00 €
  • bis 2.000,00 €, jährlich 144,00 €, monatlich 12,00 €
  • über 2.000,00 €, jährlich 180,00 €, monatlich 15,00 €

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. September 2002 in Kraft.

Weilheim i.OB, 22.02.2002
Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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