BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 30.07.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Kanalstraße / Singerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 12.05.2016 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. Fl.Nr. 3210/4, 3210/52 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 3210/51 (Kanalstraße), Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird entsprechend des derzeit laufenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe 17. Änderung) als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten bzw. versiegelten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Der Bebauungsplan wird in einen Teilgebiet Nord und Teilgebiet Süd getrennt. Zwischenzeitlich liegt für das Teilgebiet Nord ein konkreter Plan vor. Die Planung wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Anhörung am 14.06.2016 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses vorgestellt. Daran kann Jedermann teilnehmen. Eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird auf 15.07.2016 festgesetzt.

Hiermit erfolgen die Bekanntmachung der Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die Einleitung des Aufstellungsverfahrens nach den Vorschriften des BauGB.

Der Bebauungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Anfrage wird Auskunft über die Planungsinhalte erteilt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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