Der Wahlleiter der Stadt Weilheim i.OB

BEKANNTMACHUNG

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses gem. § 95 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung zur Feststellung des Wahlergebnisses findet
am Dienstag, den 19.03.2002 um 17:00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal im Dachgeschoss (3. Stock) statt.

Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 4 Abs. 4, Art. 17 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Gemeindewahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen.

Weilheim i.OB, 04.03.2002

Gemeindewahlleiter

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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