BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ für seinen Geltungsbereich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die Art der baulichen Nutzung durch eine Änderung wie folgt konkretisiert werden:

Art der baulichen Nutzung:

Das Baugebiet wird als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt. Gartenbaubetriebe (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO), Tankstellen (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO) und Vergnügungsstätten im Sinne von § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind (§ 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO) werden nicht zugelassen. Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 BauNVO werden nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.

Zusätzlich soll der Bebauungsplan dahingehend konkretisiert werden, dass die notwendigen und zu fordernden Pkw- und Fahrradabstellplätze für die einzelnen Nutzungen nach der jeweils gültigen Stellplatzsatzung und Fahrradabstellplatzsatzung der Stadt Weilheim i.OB zu erbringen sind.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Zur Sicherung der Planungshoheit wurde für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. Auf die diesbezügliche eigene Bekanntmachung wird verwiesen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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