Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Weilheim i.OB (Anstalt des öffentlichen Rechts)

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Weilheim i.OB KU wird gemäß § 27 Abs. 1 KUV festgestellt.
    (Summe je der Aktiva und Passiva 47.844.533,20 Euro)
    (Verlust laut Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -241.079,37 Euro)
  • Der Jahresverlust 2015 in Höhe von -241.079,37 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Nürnberg, hat den Jahresabschluss 2015 gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeverordnung (GO) geprüft. Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Weilheim i.OB, Anstalt des öffentlichen Rechts, Weilheim i.OB, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nürnberg, den 29. Juli 2016

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Wambach
Wirtschaftsprüfer

Langenbach
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss 2015 kann von Montag, den 24.10.2016 bis Mittwoch, den 02.11.2016 jeweils Montag – Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr sowie 13.30 – 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr bei den Stadtwerken Weilheim i.OB, Stadtwerkestraße 1, Zimmer 113, eingesehen werden.

Stadtwerke Weilheim i.OB KU, 29.09.2016

Peter Müller, Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an