BEKANNTMACHUNG

In seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2016 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Entlastungsstraße Trifthof Industrieanbinder“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und zu erweitern.

Die Flächen sind im gültigen Flächennutzungsplan im Wesentlichen als landwirtschaftliche Flächen bzw. Flächen für Erschließungswege dargestellt.

In einem parallel zu diesem Verfahren durchgeführten Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden die betroffenen Flächen entsprechend den Nutzungszwecken dieses Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Flächen und Flächen für Erschließungswege neu geordnet. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung besteht das Erfordernis, hierfür einen Bebauungsplan zu erlassen (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB).

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 23.06.2016 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF),

Fl.Nrn. 1069 TF, 6500 TF, 6513 TF, 6513/1 TF, 6513/2, 6513/3, 6516 TF, 6517 und 6518/1 TF, Gemarkung Weilheim, erfasst.

Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 26 vom 21.11.2016 öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Der nun vorliegende Änderungsplan wird hiermit öffentlich ausgelegt.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet und der benachbarten Wohngebäude wie auch der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.01.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan liegt in der Zeit vom 27.12.2016 mit 30.01.2017 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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