BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Weilheim i.OB gibt bekannt, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Denkmalliste zu Bau- und Bodendenkmälern für das Gebiet der Stadt Weilheim i.OB im Rahmen einer Nachqualifizierung überarbeitet hat.

Seit Abschluss der Nachqualifizierung sind die Bau- und Bodendenkmäler im Bayerischen Denkmal-Atlas in vollständiger Form öffentlich einsehbar ( http://www.blfd.bayern.de bzw. http://www.denkmal.bayern.de ).

Die Denkmalliste kann daneben während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bayerischen Denkmalliste um ein nachrichtliches Verzeichnis handelt. Dies bedeutet, auch Objekte, die noch nicht als Denkmäler erkannt und folglich nicht in der Denkmalliste erfasst sind, können Denkmaleigenschaft besitzen und unterliegen somit den Schutzbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.

Für Fragen zur Denkmalliste stehen die für die Erarbeitung der Denkmalliste zuständigen Mitarbeiter des BLfD unter Tel. 089 / 2114 - 0 zur Verfügung.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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